12 Ein- und Ausstieg

Ausscheiden aus der Partie
Einstieg in die Partie
Der Aufbau eines neuen Vereins

12.1 Ausscheiden aus der Partie

12.1.1 Automatischer Ausschluß eines Betreuers

  1. Gibt ein Betreuer keine Züge für seinen Verein ab, dann wird er automatisch und mit sofortiger Wirkung aus der Partie ausgeschlossen.
  2. Hierbei ist es nicht ausschlaggebend, aus welchem Grund der Betreuer seine Anweisungen nicht rechtzeitig eingereicht hat.

12.1.2 Freiwilliger Ausstieg eines Managers

  1. Ein Betreuer kann jederzeit aus dem Ligasystem aussteigen und seinen Verein zur Verfügung stellen.
  2. Es ist guter Stil eines Betreuers (und angenehm für seinen Nachfolger), wenn er seinen Entschluß dem Spielleiter bereits frühzeitig bekannt gibt, anstatt den Verein durch NMRs zuvor noch zu schädigen.

12.1.3 Konsequenzen des Ausscheidens eines Betreuers

  1. Ein Verein, dessen Betreuer nicht mehr weiter an der Partie teilnimmt und der nicht sofort aufgelöst wird, wird zu einem unkontrollierten Verein.
    In der Ligatabelle der Auswertung wird ein solcher Verein durch den Betreuernamen (Stan Dard) gekennzeichnet.
  2. Ein Betreuer, darf bis zum Abschluß der Saisonpause am Ende dieser Saison nicht wieder in die Partie einsteigen und ist daher insbesondere auch für das nächste Qualifikationsturnier gesperrt.

12.2 Einstieg in die Partie

12.2.1 Anmeldung eines Kandidaten

  1. Jeder Interessent, der ist, kann jederzeit in die laufende Partie einsteigen.
    Dazu meldet er sich formlos beim Spielleiter und wird dadurch zu einem Kandidaten auf die Führung eines eigenen Teams.
  2. Ein Kandidat gilt als Teilnehmer der Partie und hat insbesondere selbst dafür Sorge zu tragen, sich Zugang zur Auswertung zu verschaffen.
  3. Dafür muß er nicht notwendigerweise selbst Abonnent des Amtsblatts sein.
  4. Mit seiner Anmeldung erkennt der Kandidat den Spielleiter als oberste Entscheidungsinstanz bezüglich der Partie und die Regeln als verbindlich an.

12.2.2 Befugnisse eines Kandidaten

  1. Um einen Verein führen zu können, kann der Kandidat
  2. Beide Verfahren sind vollkommen unabhängig voneinander und können einzeln wie gemeinsam angewendet werden.

12.2.3 Die Warteliste des Ligasystems

  1. Für die Übernahme von unkontrollierten Vereinen verwaltet der Spielleiter eine Warteliste, die in jeder Auswertung veröffentlicht wird.
  2. Alle Kandidaten werden in der Reihenfolge ihrer Wartedauer auf dieser Warteliste geführt.
  3. In der Saisonpause muß jeder Kandidat seinen Status durch eine formlose Meldung an den Spielleiter bestätigen. Als Meldung dieser Art genügt auch eine Teilnahme am Qualifikationsturnier.
    Unterläßt er dies, dann wird sein Name automatisch von der Warteliste gestrichen, und der Kandidat scheidet aus der Partie aus.
  4. Ein Kandidat kann seinen Kandidatenstatus jederzeit auch freiwillig aufgeben und aus der laufenden Partie aussteigen.

12.2.4 Die Suche nach einem neuen Manager

  1. Ein unkontrollierter Verein wird vom Spielleiter ohne explizite Ankündigung automatisch allen Kandidaten angeboten.
  2. Bis zum nächsten Zugabgabetermin kann jeder Kandidat beim Spielleiter formlos beantragen, den zu vergebenden Verein entweder
  3. Von den zu einem Zugabgabetermin eingetroffenen Anträgen hat der Wunsch nach einer Übernahme Vorrang vor dem Wunsch nach der Verwaltung des Vereins; ein auf der Warteliste weiter vorne stehender Kandidat hat bei gleichem Antrag Vorrang vor einem weiter hinten stehenden Kandidaten.
  4. Falls mehrere Vereine gleichzeitig unkontrolliert sind, dann werden die Vereine in der folgenden Reihenfolge zugeteilt: Auf diese Reihenfolge können ggf. Bedingungen formuliert werden, falls ein Kandidat mehrere Anträge stellen will.
  5. Falls sich in dieser Angebotsrunde niemand für einen angebotenen Verein interessiert, wird dieser Verein bis zu seiner Auflösung automatisch in jeder folgenden Runde erneut angeboten; ab diesem Zeitpunkt erhält der erste Kandidat, der sich für das Team meldet, automatisch den Zuschlag.
  6. Die Suche nach einem neuen Manager endet spätestens mit dem Ende der laufenden Saison; ein zu diesem Zeitpunkt immer noch unkontrollierter Verein wird aufgelöst. (SIEHE ABER: ZU WENIGE EINSTEIGER)

12.2.5 Die Übernahme eines Vereins durch einen Kandidaten

  1. Hat ein Kandidat einen Verein permanent übernommen, dann wird er zum Manager. Sein Name wird von der Warteliste gestrichen. ACHTUNG: Stoff aus Kapitel 1 hierher verlagern!
  2. Der Manager führt nun den übernommenen Verein und unterliegt hierbei sämtlichen Regeln des Spiels. Insbesondere kann er nicht am nächsten Qualifikationsturnier teilnehmen.
  3. Will der erste Kandidat der Warteliste ein Team übernehmen oder ist ein Team in der vorherigen Runde nicht vergeben worden, dann kann sich der Bewerber beim Spielleiter telefonisch bzw. per E-Mail nach den Vereinsdaten erkundigen und auf diese Weise bereits zum nächsten ZAT einen kompletten Zug für seinen neuen Verein abgeben.

12.2.6 Die Verwaltung eines Vereins durch einen Kandidaten

  1. Hat ein Kandidat die Verwaltung eines Vereins gewählt, dann darf er den Verein ab dem nächsten Zug betreuen. Während dieser Zeit hat er dieselben Rechte und Pflichten wie ein Manager. Sein Platz auf der Warteliste bleibt ihm während dieser Betreuung aber erhalten.
  2. Allerdings darf dieser Kandidat während der Verwaltung des Vereins keinen anderen Verein übernehmen oder verwalten.
  3. Gibt ein Kandidat die Betreuung seines Vereins während einer Saison auf, dann wird er von der Warteliste gestrichen (und ist für das folgende Qualifikationsturnier gesperrt IST DAS SO? WAS PASSIERT, WENN ER SICH DANACH WIEDER ANMELDET UND SONST KEINER DA IST?) und der nun wieder ungeführte Verein den übrigen Kandidaten erneut angeboten (siehe Regel 21.5.).
  4. In der Ligatabelle (siehe Regel 16.8.) wird der Name des Verwalters in runde Klammern eingeschlossen angegeben.
  5. Zu Beginn der Saisonpause muß der Verwalter entscheiden, ob er Letzteres beinhaltet auch die Möglichkeit, zu diesem Zeitpunkt mit einem neuen Verein am nun ausgetragenen Qualifikationsturnier teilzunehmen.
  6. Macht der Verwalter keine Angaben, dann gibt er den Verein automatisch wieder ab.

12.2.7 Informationen für Verwalter und Neumanager

  1. Ein Kandidat erfährt vor seiner Entscheidung keinerlei geheime Daten über den ihm angebotenen Verein.
  2. Nach seiner Entscheidung erfährt der Verwalter bzw. Neumanager

12.3 Der Aufbau eines neuen Vereins

12.3.1 Der Grundaufbau

  1. Ein Kandidat kann in der Saisonpause versuchen, mit einem hierfür neu aufgebauten Verein in das Ligasystem aufgenommen zu werden.
  2. Für den Aufbau seines Vereins muß der Kandidat die Spieler des Mannschaftkaders aufbauen.
  3. Die Mannschaft muß besitzen.
  4. Es ist normalerweise nicht sinnvoll, mehr als diese elf Spieler aufzubauen, da in einem Spiel nur elf Spieler gleichzeitig eingesetzt werden können und die übrigen Spieler dem Verein nur im Falle von Sperren (siehe Regel 4.8.) nützen können.
  5. Höchstens drei dieser Spieler dürfen neue Talente (siehe Regel 7.) der Stufe 0 sein. Diese zählen als von diesem Verein in der ersten Saison des Vereins neu entdeckt.
  6. Alle übrigen Spieler der Mannschaft müssen das Alter I und eine Stufe zwischen 1 und 10 (inklusive dieser beiden Werte) haben.
    Es ist empfehlenswert, Spieler mit extrem unterschiedlichen Stufen aufzubauen.
  7. Pro Stufe sind bei Feldspielern 1 WP, bei Spielern der Hintermannschaft 2 WP aufzuwenden.
  8. Insgesamt müssen genau 60 WP für den Aufbau dieser Spieler verwendet werden.
  9. Der neu aufgebaute Verein startet mit einem Kontostand von 0 kKj und mit 0 WP.

12.3.2 Die simulierte erste Saison

  1. Die so aufgebaute Mannschaft absolviert dann eine komplette simulierte Saison, in der die im folgenden beschriebenen Ereignisse (in der Reihenfolge der Beschreibung) eintreten.
  2. Der Verein muß in der 1. Runde der Saison für 1000 kKj (inklusive anfallender Zinsen) einen Feldspieler kaufen, der die Daten besitzt. Für "X" kann der Kandidat eine der Reihenqualifikationen V, M oder S auswählen.
    500 kKj bleiben nach diesem Kauf als Vermögen des Vereins für die nächste Saison übrig.
  3. Alle entdeckten Talente werden in den ersten beiden Runden dieser simulierten Saison eingespielt (siehe Regel 7.2.).
  4. In dieser Saison darf der Verein keinen Spieler an die Nichtliga verkaufen.
  5. Bis zu drei Feldspieler des Teams (nach Wahl des Kandidaten) können jeweils eine weitere Qualifikation einer Feldreihe einspielen.
    Ein neues Talent zählt dabei allerdings als zwei Spieler.
  6. Das Team spielt in der simulierten Saison 20:24 Punkte, 1500 kKj und 32 WP ein.
  7. 29 dieser 32 Trainings-WP müssen vom Kandidaten für das Training der Spieler des Vereins verwendet werden.
    Dabei müssen genau 4 WP in Runde 2 der simulierten Saison zum Training verwendet werden (also nicht zur Verbesserung der zu diesem Zeitpunkt noch nicht eingespielten neuen Talente). 3 WP bleiben für das Training in Runde 1 der nächsten Saison übrig.
  8. Danach altert diese Mannschaft (siehe Regel 14.).

12.3.3 Die Aufstellung für das Qualifikationsturnier

  1. Mit der gealterten Mannschaft, noch ohne das Training der ersten Runde der nächsten Saison, nimmt der neue Verein in der Saisonpause an einem Qualifikationsturnier aller Einsteigerteams teil.
  2. Dazu muß er eine Aufstellung seines Teams abgeben, mit der sein Verein alle Spiele dieses Turniers bestreitet.
  3. Zusätzlich zu seinem Mannschaftskader kann der Verein bis zu 6 Härtepunkte einsetzen.
    Durch den Einsatz dieser Härtepunkte können in diesem Falle (abweichend von Regel 4.4.) keine Disziplinarmaßnahmen gegen das Team verursacht werden.
  4. Heimvorteilpunkte können im Qualifikationsturnier nicht eingesetzt werden.
  5. Es ist erlaubt, Spieler im Qualifikationsturnier in einer Reihe einzusetzen, deren Qualifikation sie nicht besitzen (nach den normalen Regeln für Fremdeinsätze); dies bewirkt in diesem Falle jedoch nicht den Erwerb der entsprechenden Reihenqualifikation.

12.3.4 Die Zulassung zum Qualifikationsturnier

  1. Liegt für einen Verein keine korrekte Anmeldung vor, dann nimmt er am Qualifikationsturnier nicht teil.
    Kleinere Fehler können in Ausnahmefällen vom Spielleiter korrigiert werden; der Kandidat hat jedoch keinen Anspruch auf eine ihm genehme Art der Korrektur.
  2. Wird eine Anmeldung dem Spielleiter rechtzeitig vor der Austragung des Qualifikationsturniers zugestellt, dann wird dieser den Kandidaten in der Auswertung auf eventuelle Regelverstöße hinweisen.
  3. Eine bereits eingereichte Anmeldung für das Qualifikationsturnier kann vor der Saisonpause nachträglich noch geändert werden.

12.3.5 Die Austragung des Qualifikationsturniers

  1. Jeder Verein, der am Qualifikationsturnier teilnimmt, trägt jeweils 10000 Spiele gegen jeden anderen Teilnehmer aus.
  2. Aus den Ergebnissen dieser Spiele wird eine Abschlußtabelle erstellt, die genau wie die Tabelle einer Liga (siehe Regel 4.16.) sortiert wird.
  3. Die bestplazierten Teams dieser Tabelle rücken in das Ligasystem auf (siehe Regel 15.4.).
  4. Gescheiterte Manager behalten ihren Status als Kandidaten und ihren Platz auf der Warteliste.