7 Die wirtschaftliche Führung eines Vereins
7.1 Finanzen
7.1.1 Grundlagen
- Die gültige und unteilbare Währungseinheit für alle finanziellen Transaktionen innerhalb dieser Regeln ist der Kilokujambel (kKj).
- Jeder Verein erhält Einnahmen in Form von
auf sein Konto gutgeschrieben und bestreitet mit diesem Kapital Ausgaben in Form von
7.1.2 Feste und variable Einnahmen
- Am Ende jeder Runde werden jedem Verein automatisch 100 kKj als Basiseinnahmen auf sein Konto gutgeschrieben.
- Zusätzlich erhält der Verein an Spielprämien
- 40 kKj für jeden in dieser Runde errungenen Sieg,
- 20 kKj für jedes in dieser Runde errungene Remis.
7.1.3 Kredite und Zinsen
- Jeder Verein kann sein Konto überziehen und einen Kredit bis zu Höhe von 1000 kKj aufnehmen. Dies gilt für alle Arten der Geldausgabe, die durch Aktionen des Vereins direkt ausgelöst werden.
- Versucht ein Manager, eine Aktion durchzuführen, nach deren Abschluß sein Kontostand kleiner als -1000 kKj sein würde, dann wird diese Aktion nicht ausgeführt (unabhängig von seinem vorherigen Kontostand).
Als Aktion wird in diesem Sinne jede Änderung des Mannschaftskaders des betroffenen Vereins betrachtet - ein hoch verschuldeter Verein hat also sogar Probleme, Spieler zu verkaufen!
- Bei negativem Kontostand eines Vereins am Ende der Runde (aber vor der Zuweisung der Basiseinnahmen) werden automatisch 10% der Kreditsumme als Zinsen abgebucht.
Abweichend vom normalen Verfahren bei der Behandlung von Zahlen wird der Betrag hierbei immer auf einen vollen kKj aufgerundet.
7.1.4 Geldstrafen
- Bei Verstößen gegen das Zugformat kann der Spielleiter Geldstrafen gegen einen Verein verhängen.
- Der entsprechende Betrag wird am Ende der Runde vom Konto des Vereins abgebucht.
- Anders als durch Aktionen eines Managers kann hierdurch der Kontostand des Vereins kleiner als -1000 kKj werden.
7.1.5 Steuern
- Um
- eine unrealistische Anhäufung von Geld zu verhindern und
- reiche Vereine zur Investition ihres Vermögens zu motivieren,
wird von allen Vereine am Saisonende eine Vermögenssteuer erhoben.
- Hierbei existiert ein Steuerfreibetrag von 1500 kKj; nur der darüber hinausgehende Anteil des Guthabens eines Vereins muß versteuert werden.
- Der Steuersatz (in %) wird als 1/100 des zu versteuernden Betrags festgesetzt. Ein Steuersatz, der 100% überschreitet, wird auf 100% reduziert.
- Der entsprechende Anteil der zu versteuernden Summe, aufgerundet auf einen ganzzahligen Kj-Betrag, wird in der Saisonpause vom Konto des Vereins abgebucht.
Beispiel:
Bei einem Vereinsvermögen von 2038 kKj beträgt der zu versteuernde Betrag 538 kKj. Von diesem fallen 5.38%, also 29 kKj Steuern an.
Bei einem Vereinsvermögen von 4779 kKj sind 32.79% von 3279 kKj, also bereits 1075 kKj, zu zahlen.
7.2 Handelswerte
7.2.1 Die Bedeutung von Handelswerten
- Der Handelswert eines Spielers ist eine Kenngröße, die versucht, den Wert des Spielers in Geld auszudrücken.
- Der Handelswert dient bis auf wenige Ausnahmen lediglich als abstrakte Bewertungsgröße für Spieler bzw. Vereine. Er wird jedoch
herangezogen.
7.2.2 Der Handelswert eines Spielers
- Jedem Spieler des Ligasystems kann nach dem nachfolgend beschriebenen Verfahren ein Handelswert zugeordnet werden.
- Der Grundwert eines Feldspielers mit genau einer Reihenqualifikation zu Beginn einer Saison ist dabei der folgenden Tabelle zu entnehmen:
| Stufe |
0 | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11 | 12 | 13 |
A l t e r |
tT | 0 | 350 | 700 | 1050 | 1400 | 1750 | 2100 | 2450 | 2800 | 3150 | 3500 | 3850 | 4200 | 4550 |
nT | 0 | 100 | 497 | 1010 | 1484 | 1919 | 2315 | 2672 | 2990 | 3269 | 3509 | 4323 | 5306 | 6336 |
I | 0 | 80 | 163 | 254 | 360 | 509 | 686 | 872 | 1291 | 1730 | 2198 | 2855 | 3542 | 4238 |
II | 0 | 60 | 123 | 194 | 280 | 409 | 566 | 732 | 925 | 1307 | 1719 | 2140 | 2622 | 3216 |
III | 0 | 40 | 83 | 134 | 200 | 309 | 446 | 592 | 799 | 1118 | 1482 | 1874 | 2355 | 2837 |
IV | 0 | 20 | 43 | 74 | 120 | 209 | 326 | 475 | 739 | 1038 | 1390 | 1803 | 2298 | 2837 |
V+ | 0 | 0 | 3 | 14 | 40 | 117 | 255 | 475 | 739 | 1038 | 1390 | 1803 | 2298 | 2837 |
- Ein noch nicht eingespieltes neues Talent hat pro bereits absolviertem Einsatz ein Viertel des Grundwertes, den es nach seinem Sprung auf Stufe 2 haben würde.
- Anschließend werden Disziplinarstrafen gegen den Spieler in die Bewertung einbezogen:
- pro Disziplinarpunkt, den der Spieler erhalten hat, werden (Stufe des Spielers) kKj und
- pro Spiel, für das der Spieler noch gesperrt ist, (5 * Stufe des Spielers) kKj.
vom Grundwert des Spielers abgezogen.
- Der so gewonnene Wert wird für Spieler der Hintermannschaft mit dem Faktor 2 multipliziert.
- Dann werden die Qualifikationen des Spieles bewertet:
- pro zusätzlicher Reihenqualifikation werden 10 kKj pro Stufe des Spielers addiert.
- Beim Fehlen jeglicher Reihenqualifikationen werden 10 kKj pro Stufe des Spielers subtrahiert.
- Für jede Feldreihe, in der noch keine Qualifikation erreicht wurde, werden (x2 / 36) * 10 kKj pro Stufe des Spielers hinzugezählt (x = Anzahl der Fremdeinsätze in dieser Reihe).
Der nun berechnete Wert beschreibt den Handelswert des Spielers mit seinen tatsächlichen Daten zu Beginn einer Saison.
- Abschließend wird der Wert eines Spielers 11 Runden in die Zukunft hochgerechnet.
Dazu wird der Handelswert des Spielers
- aufgrund seiner aktuellen Daten (w1) sowie
- aufgrund derjenigen Daten, die er nach der nächsten Alterung haben würde (w2),
berechnet.
Bei 11 Runden in einer Saison beträgt der rundenbereinigte Handelswert des Spielers in Runde n nicht mehr w1 kKj, sondern nur noch
( (12 - n) * w1 + (n - 1) * w2) ) / 11 kKj.
In Runde n wird dieser Wert als aktueller geschätzter Handelswert (oder kurz als Handelswert) des Spielers bezeichnet.
7.2.3 Der Handelswert eines Vereins
- Der Handelswert des gesamten Besitzes eines Vereins wird gebildet aus
- Die Handelswerte aller Vereine (gerundet auf 100 kKj) werden im Saison-Info veröffentlicht.