7 Die wirtschaftliche Führung eines Vereins

Finanzen
Handelswerte

7.1 Finanzen

Grundlagen
Feste und variable Einnahmen
Kredite und Zinsen
Geldstrafen
Steuern

7.1.1 Grundlagen

  1. Die gültige und unteilbare Währungseinheit für alle finanziellen Transaktionen innerhalb dieser Regeln ist der Kilokujambel (kKj).
  2. Jeder Verein erhält Einnahmen in Form von auf sein Konto gutgeschrieben und bestreitet mit diesem Kapital Ausgaben in Form von

7.1.2 Feste und variable Einnahmen

  1. Am Ende jeder Runde werden jedem Verein automatisch 100 kKj als Basiseinnahmen auf sein Konto gutgeschrieben.
  2. Zusätzlich erhält der Verein an Spielprämien

7.1.3 Kredite und Zinsen

  1. Jeder Verein kann sein Konto überziehen und einen Kredit bis zu Höhe von 1000 kKj aufnehmen. Dies gilt für alle Arten der Geldausgabe, die durch Aktionen des Vereins direkt ausgelöst werden.
  2. Versucht ein Manager, eine Aktion durchzuführen, nach deren Abschluß sein Kontostand kleiner als -1000 kKj sein würde, dann wird diese Aktion nicht ausgeführt (unabhängig von seinem vorherigen Kontostand).
    Als Aktion wird in diesem Sinne jede Änderung des Mannschaftskaders des betroffenen Vereins betrachtet - ein hoch verschuldeter Verein hat also sogar Probleme, Spieler zu verkaufen!
  3. Bei negativem Kontostand eines Vereins am Ende der Runde (aber vor der Zuweisung der Basiseinnahmen) werden automatisch 10% der Kreditsumme als Zinsen abgebucht.
    Abweichend vom normalen Verfahren bei der Behandlung von Zahlen wird der Betrag hierbei immer auf einen vollen kKj aufgerundet.

7.1.4 Geldstrafen

  1. Bei Verstößen gegen das Zugformat kann der Spielleiter Geldstrafen gegen einen Verein verhängen.
  2. Der entsprechende Betrag wird am Ende der Runde vom Konto des Vereins abgebucht.
  3. Anders als durch Aktionen eines Managers kann hierdurch der Kontostand des Vereins kleiner als -1000 kKj werden.

7.1.5 Steuern

  1. Um wird von allen Vereine am Saisonende eine Vermögenssteuer erhoben.
  2. Hierbei existiert ein Steuerfreibetrag von 1500 kKj; nur der darüber hinausgehende Anteil des Guthabens eines Vereins muß versteuert werden.
  3. Der Steuersatz (in %) wird als 1/100 des zu versteuernden Betrags festgesetzt. Ein Steuersatz, der 100% überschreitet, wird auf 100% reduziert.
  4. Der entsprechende Anteil der zu versteuernden Summe, aufgerundet auf einen ganzzahligen Kj-Betrag, wird in der Saisonpause vom Konto des Vereins abgebucht.

Beispiel:
Bei einem Vereinsvermögen von 2038 kKj beträgt der zu versteuernde Betrag 538 kKj. Von diesem fallen 5.38%, also 29 kKj Steuern an.
Bei einem Vereinsvermögen von 4779 kKj sind 32.79% von 3279 kKj, also bereits 1075 kKj, zu zahlen.

7.2 Handelswerte

Die Bedeutung von Handelswerten
Der Handelswert eines Spielers
Der Handelswert eines Vereins

7.2.1 Die Bedeutung von Handelswerten

  1. Der Handelswert eines Spielers ist eine Kenngröße, die versucht, den Wert des Spielers in Geld auszudrücken.
  2. Der Handelswert dient bis auf wenige Ausnahmen lediglich als abstrakte Bewertungsgröße für Spieler bzw. Vereine. Er wird jedoch herangezogen.

7.2.2 Der Handelswert eines Spielers

  1. Jedem Spieler des Ligasystems kann nach dem nachfolgend beschriebenen Verfahren ein Handelswert zugeordnet werden.
  2. Der Grundwert eines Feldspielers mit genau einer Reihenqualifikation zu Beginn einer Saison ist dabei der folgenden Tabelle zu entnehmen:
     Stufe
    012345678910111213
    A
    l
    t
    e
    r
    tT 035070010501400175021002450280031503500385042004550
    nT 010049710101484191923152672299032693509432353066336
    I 0 80163 254 360 509 686 872129117302198285535424238
    II 0 60123 194 280 409 566 732 92513071719214026223216
    III0 40 83 134 200 309 446 592 79911181482187423552837
    IV 0 20 43 74 120 209 326 475 73910381390180322982837
    V+ 0 0 3 14 40 117 255 475 73910381390180322982837
  3. Ein noch nicht eingespieltes neues Talent hat pro bereits absolviertem Einsatz ein Viertel des Grundwertes, den es nach seinem Sprung auf Stufe 2 haben würde.
  4. Anschließend werden Disziplinarstrafen gegen den Spieler in die Bewertung einbezogen: vom Grundwert des Spielers abgezogen.
  5. Der so gewonnene Wert wird für Spieler der Hintermannschaft mit dem Faktor 2 multipliziert.
  6. Dann werden die Qualifikationen des Spieles bewertet: Der nun berechnete Wert beschreibt den Handelswert des Spielers mit seinen tatsächlichen Daten zu Beginn einer Saison.
  7. Abschließend wird der Wert eines Spielers 11 Runden in die Zukunft hochgerechnet.
    Dazu wird der Handelswert des Spielers berechnet.
    Bei 11 Runden in einer Saison beträgt der rundenbereinigte Handelswert des Spielers in Runde n nicht mehr w1 kKj, sondern nur noch
    ( (12 - n) * w1 + (n - 1) * w2) ) / 11 kKj.
    In Runde n wird dieser Wert als aktueller geschätzter Handelswert (oder kurz als Handelswert) des Spielers bezeichnet.

7.2.3 Der Handelswert eines Vereins

  1. Der Handelswert des gesamten Besitzes eines Vereins wird gebildet aus
  2. Die Handelswerte aller Vereine (gerundet auf 100 kKj) werden im Saison-Info veröffentlicht.