Neues von der Transferlisten-Mafia

(Michael Schröpl)

Im letzten Heft hatte ich gejubelt: Durch Dietmar Pfohls Regelung, jeweils das zweithöchste Gebot +1 kKj. als relevant für Versteigerungen zu verwenden, würde die Bargeld-Überweisung zwischen zwei Vereinen erschwert.

Dies ist, wie Martin Ahlemeyer jetzt zu Recht einwendet, nur zum Teil richtig. Das zweithöchste Gebot ist nämlich - im Falle der Mafia - einfach das Sperrgebot des Besitzers eines auf der Transferliste stehenden Spielers selbst! Damit kann dieser Manager die Höhe der Überweisung abgeben; sein Geschäftspartner muß lediglich höher bieten.

Aber da war doch noch was ... ein Blick in Regel 9.5. der GB-Hausregeln bestätigt meinen Verdacht: "Sperrgebote für auf die Transferliste gesetzte Spieler sind nicht mehr zulässig." Also doch! Ja, wenn das so ist, dann hat die Mafia es im GB nun tatsächlich schwerer als in anderen Systemen. Meinen Glückwunsch, Dietmar - war das so beabsichtigt?